HANS BOODT MANNEQUINS B.V. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Fassung vom 1. Januar 2024

  1. ANWENDBARKEIT
    • Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) gelten für das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren und/oder Dienstleistungen (zusammenfassend als „Waren“ bezeichnet) von oder im Namen von der Hans Boodt Mannequins B.V. („Hans Boodt„) an einen Abnehmer („Abnehmer“).
    • Hans Boodt lehnt hiermit alle sonstigen Geschäftsbedingungen ab (dies einschließlich der Einkaufsbedingungen des Abnehmers), die vom Abnehmer angeboten oder vorgeschlagen werden.
    • Die Annahme einer Bestellung durch Hans Boodt und/oder die Ausführung einer Bestellung durch Hans Boodt erfolgt ausdrücklich unter der Bedingung, dass sich der Abnehmer mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Hans Boodt lehnt hiermit ausdrücklich alle sonstigen Geschäftsbedingungen ab, unabhängig davon, ob eine Bestellung oder solche anderen Geschäftsbedingungen als ein Angebot, ein Gegenangebot oder ähnliches ausgelegt werden, und unabhängig davon, ob solche anderen Geschäftsbedingungen als Ergänzung oder Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen angesehen werden. Sofern der Abnehmer Hans Boodt nicht so schnell wie möglich nach der ersten Vorlage schriftlich mitteilt, dass er diese Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer diese Bedingungen angenommen hat, und ungeachtet anderslautender Bestimmungen wird die Annahme oder Nutzung der Waren durch den Abnehmer als Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen gewertet.
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten als Bestandteil eines jeden Kaufvertrags über Waren zwischen dem Abnehmer und Hans Boodt („Vertrag„) und werden in diesen aufgenommen.
    • Hans Boodt behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Hans Boodt wird den Abnehmer durch Übersendung der geänderten Geschäftsbedingungen an den Abnehmer oder durch Veröffentlichung der geänderten Geschäftsbedingungen auf seiner Website über diese Änderungen in Kenntnis setzen. Der Abnehmer kann die geänderten Geschäftsbedingungen innerhalb von 30 Tagen durch entsprechende Mitteilung an Hans Boodt ablehnen. Widerspricht der Abnehmer den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, so werden diese zum Zeitpunkt des Fristablaufs wirksam. Die geänderten Geschäftsbedingungen werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten für alle Transaktionen zwischen dem Abnehmer und Hans Boodt nach dem Datum dieser Mitteilung.
  1. BESTELLEN
    • Sofern nicht anders angegeben, sind die in welcher Form auch immer unterbreiteten Angebote von Hans Boodt für Hans Boodt nicht verbindend und stellen lediglich eine Einladung an den Abnehmer zur Abgabe einer Bestellung dar. Sämtliche vom Verkäufer unterbreiteten Angebote sind widerruflich und können ohne vorhergehende Ankündigung geändert werden.
    • Eine Bestellung ist für Hans Boodt erst dann verbindlich, wenn sie von Hans Boodt schriftlich bestätigt wurde oder wenn mit der tatsächlichen Ausführung der Bestellung begonnen wurde („Auftragsbestätigung“).
    • Hans Boodt hat das Recht, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    • Alle Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Waren zum Zeitpunkt des Versands bestätigt.
    • Der Abnehmer ist nicht berechtigt, seinen Mengenbedarf aus einer Bestellung nach deren Bestätigung durch Hans Boodt ganz oder teilweise zu stornieren oder zu reduzieren. Enthält die Bestellung eine feste Menge oder eine Mindestmenge an Waren, so hat der Abnehmer den vollen Preis zu zahlen, unabhängig davon, ob er die Waren abnimmt oder nicht.
  1. LIEFERUNG
    • Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert Hans Boodt die Waren wie folgt:
  • Wenn die Waren von der Niederlassung von Hans Boodt in den Niederlanden aus geliefert werden: FCA ab Niederlassung von Hans Boodt in Zwijndrecht, Niederlande.
  • Wenn die Waren von einer Niederlassung von Hans Boodt in China aus geliefert werden: FCA ab Niederlassung von Hans Boodt in Xiamen, China.
  • Wenn die Waren in einem Hans Boodt-Werk in den USA auf Anfrage produziert werden: FCA ab Werk von Hans Boodt in den USA.
    • Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind die von Hans Boodt angegebenen Lieferfristen und -termine nur Schätzungen und keine festen Fristen. Hans Boodt haftet in keinem Fall für Schäden und/oder Kosten, die durch Lieferverzögerungen entstehen. Die verspätete Lieferung von Waren entbindet den Abnehmer nicht von seiner Verpflichtung, die betreffende Lieferung anzunehmen, es sei denn, von dem Abnehmer kann billigerweise nicht erwartet werden, dass er diese verspätete Lieferung annimmt.
  1. ANSPRÜCHE WEGEN NICHT VERTRAGSGEMÄSSER WAREN UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELFE
    • Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich zu prüfen, um die Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu bestätigen. Alle Beanstandungen des Abnehmers, einschließlich (unter anderem) der Beanstandungen wegen einer Garantieverletzung oder des Vorliegens von Mängeln, müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Art der Beanstandung erfolgen und innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Waren durch den Abnehmer bei Hans Boodt eingehen. Es erlöschen alle Rechte des Abnehmers in Bezug auf Forderungen, die wie oben angegeben nicht rechtzeitig eingereicht wurden, sowie alle Forderungen, die nach dem Weiterverkauf der Waren durch den Käufer angemeldet wurden. Ungeachtet dessen sind sichtbare Transportschäden sofort nach Ablieferung der Waren bei Hans Boodt unter Verfall des Rechtsverlustes zu melden.
    • Im Falle einer mangelnden Vertragsgemäßheit wird Hans Boodt – als einzige und ausschließliche Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung seitens des Abnehmers – nach eigenem Ermessen entweder die nicht-vertragsgemäßen Waren auf eigene Kosten ersetzen oder nachbessern oder dem Abnehmer den dafür gezahlten Preis zurückerstatten.
    • Der Abnehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die an den Abnehmer gelieferten Waren möglicherweise nicht identisch sind mit den Mustern oder Modellen, die dem Abnehmer zur Verfügung gestellt wurden, oder dass sie davon abweichen können. Geringfügige, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Menge, Breite, Farbe, Beschaffenheit, Ausführung oder Größe können kein Grund für eine Forderung wegen mangelnder Vertragsgemäßheit sein.
    • Hans Boodt behält sich das Recht vor, die Spezifikationen von Waren ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern die Änderung die Leistung, Form oder Passform der betreffenden Waren nicht wesentlich beeinträchtigt.
  1. AUF MAβ GEFERTIGTE WAREN
    • Im Hinblick auf Waren, die nach den Spezifikationen oder Anweisungen des Abnehmers hergestellt oder gedruckt werden („auf Maß gefertigte Waren“), erkennt der Abnehmer an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bestellungen endgültig sind und aus keinem Grund storniert, zurückgegeben oder erstattet werden können; zu diesen Gründen zählen (unter anderem) auch Verzögerungen beim Versand oder bei der Lieferung.

 

  1. PREISE, RECHNUNGEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    • Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Währungsangaben gelten als die zwischen dem Abnehmer und Hans Boodt vereinbarten Preise und Währungsangaben für den Verkauf von Waren. Im Falle von weiteren oder zukünftigen Lieferungen unterliegen die Preise und Währungsangaben dieser Lieferungen jederzeit der Überprüfung durch Hans Boodt, dies wie in der/den nachfolgenden Auftragsbestätigung(en) für diese Lieferungen festgelegt.
    • Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise einschließlich der Kosten für standardmäßiges transportfähiges Verpackungsmaterial, jedoch exklusive aller Steuern, Abgaben, Verbrauchsteuern oder Zuschläge (einschließlich Mehrwertsteuer), die in einer Rechtsordnung in Bezug auf die Waren oder deren Lieferung gelten. Der Abnehmer ist für die Zahlung aller Steuern, Zölle, Verbrauchsteuern, Abgaben oder Gebühren (einschließlich der Mehrwertsteuer) verantwortlich, die Hans Boodt im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Herstellung oder dem Transport der Waren möglicherweise an eine staatliche Stelle (auf nationaler, staatlicher oder lokaler Ebene) zu zahlen hat.
    • Die Zahlung hat zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbartem Zeitpunkt zu erfolgen oder, falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde, vor der Lieferung der Waren.
    • Hans Boodt kann dem Abnehmer für Beträge, die nicht fristgerecht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen bezahlt werden, Zinsen in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrages berechnen. Hans Boodt ist berechtigt, soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, die Lieferung in vollem Umfang auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge vollständig eingegangen sind.
    • Alle Zahlungen sind ohne Aufrechnung, Einbehaltung oder Gegenforderung zu leisten. Wenn der Abnehmer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht erfüllt, gehen alle Kosten, die billigerweise für die außergerichtliche Eintreibung der fälligen Beträge anfallen, zu seinen Lasten, dies einschließlich der Kosten für Inkassobüros, Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte. Der Abnehmer wird Hans Boodt außerdem alle billigerweise aufgewendeten Kosten vergüten, die im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren stehen, in denen der Abnehmer in vollem Umfang oder überwiegend die unterlegene Partei ist. Diese Kosten umfassen auf jeden Fall die Kosten der externen Sachverständigen, der Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte, auch wenn diese Kosten höher sind als die vom Gericht zuerkannten Beträge.
  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    • Hans Boodt behält sich das Eigentum an allen an den Abnehmer gelieferten oder zu liefernden Waren vor, bis der Abnehmer alle seine Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt aus dem Vertrag und dem Gesetz erfüllt hat, wozu unter anderem auch die Zahlung aller aus dem Vertrag geschuldeten Beträge gehört. Kommt der Abnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt nicht ordnungsgemäß nach oder hat Hans Boodt begründete Zweifel, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen wird, ist Hans Boodt berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen, dies unbeschadet möglicher sonstiger Rechte und Rechtsbehelfe, wie das Recht auf Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes.
    • Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren ist der Abnehmer nur berechtigt die Waren insoweit zu nutzen, wie dies für seinen normalen Geschäftsbetrieb erforderlich ist, und wird er, soweit dies möglich ist: (a) die Waren getrennt und eindeutig identifizierbar aufbewahren; (b) Hans Boodt unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter, die die Waren betreffen könnten, unterrichten; und (c) die Waren angemessen versichern.
  1. AUSSETZUNG UND BEENDIGUNG
    • Wenn (i) der Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Hans Boodt im Verzug ist, insbesondere wenn eine vom Abnehmer geschuldete Zahlung überfällig ist, und der Abnehmer nicht vor dem Datum der geplanten Lieferung eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen leistet, oder (ii) wenn Hans Boodt begründete Zweifel daran hat, dass der Abnehmer diesen Verpflichtungen nachkommen wird, und der Abnehmer Hans Boodt vor dem Datum der geplanten Lieferung keine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen leistet, dies jedenfalls nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Aufforderung von Hans Boodt, eine solche Sicherheit zu leisten, oder (iii) wenn der Abnehmer insolvent wird oder nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, oder wenn er in Liquidation geht oder wenn ein Insolvenzverfahren durch oder gegen den Abnehmer eröffnet wird oder wenn ein Insolvenzverwalter oder Vergleichsverwalter über das gesamte Vermögen oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Abnehmer bestellt wird oder wenn der Abnehmer einen Schuldenvergleich anbietet, oder (iv) wenn der Abnehmer geltende gesetzliche Regelungen nicht einhält, kann Hans Boodt, unbeschadet seiner anderen Rechte, durch schriftliche Mitteilung unverzüglich:
  • die Herausgabe und Beschlagnahme der gelieferten, aber nicht bezahlten Waren verlangen und dem Abnehmer alle mit der Rückholung der Waren verbundenen Kosten in Rechnung stellen; und/oder
  • seine Leistungen aussetzen oder den Vertrag beenden, es sei denn, der Abnehmer bezahlt die Waren sofort im Voraus oder leistet gegenüber Hans Boodt eine ausreichende Sicherheit für die Bezahlung der Waren.
    • Im Falle einer Berufung auf Artikel 1 werden alle unbeglichenen Forderungen von Hans Boodt in Bezug auf die an den Käufer gelieferten und von Hans Boodt nicht zurückgenommenen Waren sofort fällig, und der Abnehmer stellt Hans Boodt von der Haftung für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten, Ansprüche, Schäden (einschließlich Folgeschäden oder indirekter Schäden aufgrund von Verlusten oder tatsächlichen oder potenziellen Gewinnen aus dem Weiterverkauf und möglichen Wechselkursverlusten) und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis im Sinne von Artikel 8.1 ergeben.
  1. BESCHRÄNKTE GARANTIE
    • Hans Boodt garantiert ausschlieβlich, dass die Waren den zwischen Hans Boodt und dem Abnehmer schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen, und zwar für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Versands der Waren.
    • Für alle Waren, die im Rahmen dieses Vertrages ersetzt oder nachgebessert werden, gilt nur die noch nicht abgelaufene Garantiefrist, die für die ersetzten oder nachgebesserten Waren gilt.
    • Hans Boodt haftet in keinem Fall für Mängel, die auf physische Schäden an den Waren zurückzuführen sind, die durch unsachgemäße Behandlung während oder nach dem Versand, missbräuchliche Verwendung, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation oder Bedienung, Reparaturen, Änderungen, Unfälle oder andere nicht von Hans Boodt zu vertretende Ursachen entstanden sind.
    • Hans Boodt lehnt hiermit alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Waren ab, dies einschließlich von unter anderem Garantien in Bezug auf die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Marktgängigkeit oder die Nichtverletzung von Rechten.
  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
    • In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von Hans Boodt gegenüber dem Abnehmer für alle Schäden, die sich aus einer Verletzung dieses Vertrages, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren ergeben, unabhängig davon, ob die Klage auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer anderen Grundlage beruht, den Gesamtpreis, den der Abnehmer an Hans Boodt für die spezifischen Waren, für die ein Schadensersatz geltend gemacht wird, gezahlt hat.
    • Darüber hinaus verzichtet der Abnehmer, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, auf jegliche Ansprüche wegen mittelbarer, zufälliger Schäden, Folgeschäden, aufgrund von Strafschadensersatz, exemplarischem Schadensersatz oder mehrfachem Schadensersatz oder wegen entgangener Gewinne, Einkommensverlusten oder wegen des Verlusts von geschäftlichem Ansehen (in jedem Fall unabhängig davon, ob es sich um Schäden handelt, die als unmittelbare Schäden oder Folgeschäden eingestuft werden), die sich aus oder in Verbindung mit einer Verletzung dieses Vertrages, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren ergeben.
    • Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet der Abnehmer auf die Geltendmachung außervertraglicher Ansprüche im Zusammenhang mit einer Verletzung dieses Vertrages, der Nichtlieferung von Waren oder der Lieferung von Waren.
  1. HÖHERE GEWALT
    • Hans Boodt kann nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung haftbar gemacht werden, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von Hans Boodt liegen („Fälle höherer Gewalt“). Fälle höherer Gewalt sind ohne weitere Einschränkung höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Eisbildung, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, Explosionen, Unruhen, Kriege, Terrorismus, innere Unruhen, Gefahren auf See, Blockaden, Maschinenstillstand, Rechtshandlungen oder Verbote, Rohstoff- oder Versorgungsengpässe, Lieferverzögerungen oder Mängel an Waren, die von Lieferanten oder Subunternehmern von Hans Boodt geliefert werden, Behinderung der Ein- und Ausfuhr, Eingriffe in behördliche Maßnahmen (einschl. Änderungen von Ein- und Ausfuhrbestimmungen, Abgaben und Zöllen), Schiffbruch vor oder nach der Versandanmeldung, Streiks in der Fabrik und/oder bei der Eisenbahn und/oder im Seehafen, schwerwiegende Störungen des Geschäftsbetriebs von Hans Boodt, einschließlich Aussperrung, übermäßiger Krankenstand, Defekte an der Ausrüstung, Unterbrechung der Energieversorgung sowie jede Form der Unmöglichkeit, den Vertrag zu erfüllen, die auf ein Versäumnis eines Zulieferers von Hans Boodt oder von Personen oder Gegenständen, die von Hans Boodt für die Ausführung des Vertrages angemietet/eingesetzt werden, zurückzuführen ist – alle diese Punkte sind im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen, dies auch dann, wenn diese Eventualitäten als vorhersehbar angesehen werden können.
    • Wenn Hans Boodt aus welchem Grunde auch immer, unter anderem einschließlich der oben beschriebenen Fälle höherer Gewalt, nicht in der Lage ist, die gesamte Nachfrage nach Waren zu befriedigen, kann Hans Boodt seine verfügbaren Bestände auf alle Abnehmer, Abteilungen und Bereiche von Hans Boodt verteilen, und zwar in einer Weise, die Hans Boodt für angemessen und praktikabel hält, und zwar ohne Haftung für eine daraus möglicherweise resultierende Nichterfüllung.
    • Wenn die Situation höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauert, sind der Abnehmer und/oder Hans Boodt berechtigt, den betreffenden Teil des Vertrages mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Partei zu kündigen, ohne dass eine Haftung gegenüber der anderen Partei besteht.
  1. GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT
    • Alle Rechte am geistigen Eigentum, die sich aus den Waren ergeben oder mit ihnen zusammenhängen, sind ausschließliches Eigentum von Hans Boodt, auch wenn Hans Boodt diese Waren auf besonderen Wunsch des Abnehmers entwickelt hat.
    • Hans Boodt hat das mögliche Vorhandensein von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die durch den Verkauf und/oder die Lieferung der Waren verletzt werden könnten, nicht überprüft, und Hans Boodt kann für diesbezügliche Schäden nicht haftbar gemacht werden.
    • Der Verkauf von Waren impliziert weder stillschweigend noch anderweitig eine Lizenz im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum, die sich auf die Zusammensetzungen und/oder Anwendungen der Waren beziehen, und der Abnehmer übernimmt ausdrücklich alle Risiken einer Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, die sich aus seiner Einfuhr und/oder Verwendung der Waren ergeben.
    • Der Abnehmer wird alle von Hans Boodt erteilten Informationen vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben oder zu anderen Zwecken verwenden, als dies im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages durch den Abnehmer erforderlich ist. Diese Verpflichtung bleibt auch nach der Ausführung oder Rückgängigmachung des Vertrages bestehen.
  1. ÜBERTRAGUNG
    • Der Abnehmer ist ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von Hans Boodt nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
    • Hans Boodt ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Abnehmers auf eine mit Hans Boodt verbundene Partei zu übertragen.
  1. RECHTSVERZICHT
    • Falls Hans Boodt eine Bestimmung des Vertrages nicht oder nicht fristgerecht durchsetzt, ist dies nicht als Verzicht auf das Recht von Hans Boodt auszulegen, Maßnahmen zu ergreifen oder eine derartige Bestimmung durchzusetzen. Eine Verzichtserklärung von Hans Boodt in Bezug auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers umfasst keine Verzichtserklärung in Bezug auf eine andere frühere oder spätere Nichterfüllung.
  1. UNWIRKSAME BESTIMMUNG
    • Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zwischen den Parteien. Die betreffenden Bestimmungen, die für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, werden so geändert, dass sie dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen entsprechen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  1. ANKÜNDIGUNGSKLAUSEL
    • Alle Mitteilungen, die den Parteien laut einem Vertrag zuzustellen sind, müssen unverzüglich und in lesbarer Form erfolgen. Wird der Eingang einer Mitteilung bestritten, so liegt die Beweislast für die Übermittlung beim Absender, der im Streitfall beweisen muss, dass die Mitteilung dem Empfänger tatsächlich zugestellt wurde. Eine an einem Werktag nach 16.00 Uhr eingehende Mitteilung gilt als am folgenden Werktag eingegangen.
  1. ANWENDBARES RECHT
    • Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unterliegen niederländischem Recht und sind nach diesem auszulegen, dies ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze, die zur Anwendung des materiellen Rechts einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  1. GERICHTSSTAND
    • Sämtliche im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Streitigkeiten über das Vorliegen und die Gültigkeit eines Vertrages), werden von dem zuständigen Bezirksgericht, der Rechtbank Midden-Nederland mit Sitzungsort Utrecht (Niederlande), beigelegt.